Beschlüsse der Mitgliederversammlung vom 08.03.2025
Liebe Gartenfreunde,
wir danken allen Anwesenden für die Teilnahme an der Mitgliederversammlung 2025 und für die konstruktive und vielfältige Diskussion der Beschlussvorschläge. Für alle verhinderten Mitglieder fassen wir hier die getroffenen Beschlüsse zusammen. Das Protokoll der Mitgliederversammlung, sowie die Berichte des Schatzmeisters und der Revisionskommission können ab März während der Vorstandssprechstunde (jeden letzten Samstag im Monat 9:00 – 10:00 Uhr im Vereinsgarten Nr. 128) eingesehen werden.
Beschluss Heckenschnitt:
Jeder Gartenfreund am Hauptweg ist für den Schnitt seiner Hecke (Wuchshöhe maximal 1,20m) selbst verantwortlich. Es wird darum gebeten, Gartenfreunden welche den Heckenschnitt aus körperlichen Gründen nicht selbst durchführen können, aktiv Hilfe anzubieten. Herr Gritschke wird hierzu mit den Hauptweg-Pächtern ins Gespräch gehen. Die Hecken leerstehender Gärten werden im Rahmen der gemeinschaftlichen Arbeitseinsätze gepflegt.
Der Heckenschnitt kann ohne Kompostmarke im Kompostgarten abgegeben werden.
Beschluss Kompostgarten:
Ab Eröffnung des Kompostgartens ist dort die Abgabe von kompostierbaren Gartenabfällen durch Vorzeigen einer Wertmarke möglich. Die Wertmarke kostet jährlich 5€ je Parzelle und kann beim Vorstand erworben werden.
Der Kompostgarten öffnet wöchentlich. Verantwortlicher für den Kompostgarten ist Gartenfreund Thomas Schmidt. Er wird bei der Abdeckung der Öffnungszeiten durch die Gartenfreunde Köditz, Moske, Wollrab und Ho unterstützt.
Beschluss einmaliger Vandalismus-Umlage:
Zur Behebung von Vandalismusschäden in der Anlage (Tore, Zäune, was nicht versicherbar ist) wird zum 01.07.2025 eine einmalige Vandalismus-Umlage erhoben. Die Umlage beträgt 20€ und wird vom Schatzmeister per Rechnung eingefordert.
Die Umlage darf ausschließlich zur Beseitigung von Vandalismusschäden genutzt werden. Ist diese Umlage aufgebraucht, muss im Rahmen der Mitgliederversammlung über eine erneute einmalige Umlage beschlossen werden.